AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Video Resulting,

Inhaber Julian Perge, Ludwigstraße  68, 90763 Fürth.


1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Herstellen eines Werkes durch Julian Perge für den Besteller. Sie gelten für alle Verträge, die Julian Perge mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.
1.3 Julian Perge erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn Julian Perge hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von Julian Perge notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von Julian Perge aus.

2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

2.1 Julian Perge unterstützt die Kunden beratend im Bereich Videoproduktion, insbesondere darin Videos in Ihrem Marketing einzusetzen. Seine Leistung schließt neben der vollständigen Erstellung eines Filmes auch die Problem- und Zielgruppendefinition, Planung und Ausarbeitung geeigneter Konzepte und Durchführen und Analysieren der Distribution anhand von Daten und Kennzahlen mit ein. Auf dessen Grundlage dann ein finales Ergebnis erzeugt wird. Bei dem Leistungsgegenstand handelt es sich um einen Werkvertrag.
2.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.
Der Vertrag zwischen Julian Perge und dem Besteller kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen.
Wenn vom Kunden angefordert, erfolgt eine Auftragsbestätigung mit Details zur Zusammenarbeit.
2.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen Julian Perge und dem Kunden willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.
2.3 Julian Perge ist berechtigt Unterstützung Dritter einzuholen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Vergütung erfolgt in Raten. Die Anzahl der Raten werden von Julian Perge festgelegt. Bei Auftragserteilung hat der Besteller eine Anzahlung in Höhe einer Rate zu leisten.
3.2 Nach der Fertigstellung werden die restlichen Raten bezahlt.
3.3 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.
3.4 Erfolgt die Vergütung nicht rechtzeitig, so steht Julian Perge ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens sowie ein Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen zu. Julian Perge kann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.3.5 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:
a. Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 11 Wochen vor dem Drehtag liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 65%, der Auftraggeber hat 35% der fixen Kosten zu bezahlen.
b. Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 5 Wochen vor dem Drehtag liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 35%, der Auftraggeber hat 65% der fixen Kosten zu bezahlen.
c. Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 1 Woche vor dem Drehtag liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 5%, der Auftraggeber hat 95% der fixen Kosten zu bezahlen.
d. Für Stornierung weniger als 1 Woche vor dem Drehtag erfolgt ein pauschaler Abschlag von 0%, der Auftraggeber hat 100% der fixen Kosten zu bezahlen.

4. Abnahmepflicht des Bestellers und weitere Kosten

4.1 Die Abnahme erfolgt nach der vollständigen vertragsgemäßen Herstellung des Werkes.
4.2 Der Besteller kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
4.3 Wird die Abnahme grundlos verweigert, so kommt der Besteller in Annahmeverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.4.4 Sind Korrekturschleifen im Bezug auf die Herstellung des Werkes nicht näher vertraglich bestimmt, so wird dem Besteller eine Korrekturschleife eingeräumt. Davon ausgenommen sind wesentliche Mängel, die das Werk für den Einsatzzweck unbrauchbar machen.

5. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Bestellers

5.1 Ist bei Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht des Bestellers.
5.2 Verletzt der Besteller seine Mitwirkungspflicht, so kann Julian Perge ihm hiernach eine angemessene Frist zur Nachholung der Handlung setzen.
5.3 Wird die Handlung von dem Besteller nicht fristgerecht nachgeholt, so ist Julian Perge berechtigt den Vertrag zu kündigen. Der Vertrag gilt als aufgehoben.
5.4 Ist der Untergang, die Verschlechterung oder die Unausführbarkeit des Werkes auf den Mangel eines vom Besteller gelieferten Stoffes oder auf eine Anweisung des Bestellers zurückzuführen, so kann Julian Perge einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung sowie den Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Das Gleiche gilt, wenn sich im Untergang des noch nicht fertig gestellten Werkes eine Gefahr realisiert hat, die vom Besteller frei verantwortlich geschaffen worden ist.

6. Rechte des Bestellers und Verjährung

6.1 Dem Besteller stehen bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Werkvertrag zu.
6.2 Der Besteller hat zuerst des Recht auf Nacherfüllung geltend zu machen.
6.3 Jegliche Ansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7. Kündigung des Bestellers

Der Besteller ist berechtigt den Auftrag bis zur Fertigstellung jederzeit zu kündigen. Kündigt der Besteller, so steht dem Auftragnehmer die volle Vergütung zu. Julian Perge muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Gegen Ansprüche von Julian Perge kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.

9. Haftung

9.1 Julian Perge haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:
a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

10. Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist Julian Perge die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt Ihr vorheriges Einverständnis dazu. Julian Perge verpflichtet sich dazu keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
10.2 Julian Perge weist sie darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang stellt der Besteller Julian Perge wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn Julian Perge die Verstöße alleine zu vertreten hat.

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1 Alle in Verbindung mit den Leistungen von Julian Perge stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Musik), verbleiben bei Julian Perge.
11.2 Dem Besteller werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind (insbesondere für Werbezwecke). Die Nutzungsrechte gelten nur am finalen Video, an Rohaufnahmen oder anderen Vorversionen besteht kein Nutzungsrecht. Sollen weitere Rechte eingeräumt werden, so bedarf es der schriftlichen Zustimmung von Julian Perge.
11.3 Der Auftragnehmer nimmt von seinem Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk Gebrauch. Der Besteller verlinkt den Auftragnehmer beim Veröffentlichen des Materials auf seiner Seite.
11.4 Der Auftragnehmer behält sich als Urheber des Werkes das Recht vor, das erstelle Video für Werbezwecke zu nutzen.
11.5 Verstöße werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Fürth.
12.2 Es gilt deutsches Recht.

AGB Stand: 16.05.2023 ©

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